Update Vorstand Sportschützen Huttwil vom 31.05.2020
Endlich, unsere Schiessanlage kann den Betrieb wieder aufnehmen!
Vielen wird es sicher ähnlich gehen wie uns. Wir vermissen unser wöchentliches Training und auch den Kontakt zu unseren Schützenkollegen und - kolleginnen. Nun gibt es endlich auch erfreuliche Nachrichten. Die Lage hat sich inzwischen soweit verbessert, dass der Bundesrat weitere Lockerungen ab 06.06.2020 genehmigt hat.
Wir haben beschlossen, dass wir unsere 300m Schiessanlage aufgrund dieser positiven Nachrichten ab 11.06.2020 wieder öffnen wollen. Der Betrieb auf der 50m Anlage kann bereits ab 08.06.2020 wieder starten.
Das neue Schutzkonzept des SSV wird zurzeit überarbeitet und steht uns noch nicht zur Verfügung. Unsere Schutzmassnahmen werden wir jedoch prüfen und anpassen, sobald das neue Konzept vorliegt.
Viele Wettkämpfe und Anlässe sind aufgrund der Pandemie bereits abgesagt und verschoben worden, trotzdem können wir immer noch trainieren, einige Stiche schiessen und Wettkämpfe bestreiten. Der Vorstand wird an seiner nächsten Sitzung besprechen, ob und in welcher Form, ein Teil der nicht genutzten Schiesstage nachgeholt werden kann. Es sind verschiedene Varianten im Gespräch.
Unser "Schützenhaus-Vorbereitungs- und - Putztag" findet am kommenden Samstag, 6. Juni 2020 statt. (Gleich wie der jährliche Frühjahrsputz)
Wir bitten alle Sportschützen und Sportschützinnen, welche etwas Zeit haben um ihre Mithilfe. Wir starten mit den Arbeiten um 8.00 Uhr und sind je nachdem wie schnell wir vorwärts kommen, bereits am Mittag fertig.
Wer am Putztag teilnimmt und noch unsicher mit der neuen Anlage ist, kann sich vor Ort informieren lassen.
Wir freuen uns sehr auf den Start der "Schiesssaison" und danken euch für die Mithilfe.
Bis bald und bliebet Xsung!
Update Vorstand Sportschützen Huttwil vom 04.05.2020
Die 300m und 50m Anlage bleiben weiterhin geschlossen.
Der Vorstand des Sportschützen Huttwil hat sich über das Schutzkonzept des SSV beraten. Wir sind einstimmig zum Schluss gekommen, denn Schiessbetrieb vorerst nicht aufzunehmen. Aktuell stehen keine Wettkämpfe an die Aufnahme des Schiessbetriebes würde ausschliesslich dem Training dienen. Wir werden in der zweiten Hälfte Mai erneut eine Videokonferenz abhalten und die Lage neu beurteilen. Natürlich sind wir in der Hoffnung, dass weitere Lockerungen folgen und wir den Schiessbetrieb mit angemessenem Aufwand starten können. Weiter sind bis dann sicherlich auch neue Wettkampftermine vom Berner und Emmentaler Verband bekannt.
Wir hoffen auf euer Verständtniss.
Wir hoffen auf euer Verständtniss.
Der Vorstand wünscht euch eine kurzweilige Zeit und gute Gesundheit.
Update SSV vom 03.05.2020
DAS SCHUTZKONZEPT DES SSV IST GENEHMIGT
Das Bundesamt für Sport hat das Schutzkonzept des SSV genehmigt. Das bedeutet, dass die Vereine am 11. Mai den Schiessbetrieb unter strengen Auflagen wieder aufnehmen können.
Am 29. April hat der Bundesrat verkündet, dass Sportvereine am 11. Mai ihr Training wieder aufnehmen können, wenn der Dachverband ein tragfähiges Schutzkonzept vorlegt. Der SSV hat bereits am 26. April ein solches Schutzkonzept beim Bundesamt für Sport und beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. Mittlerweile haben die beiden Ämter das Konzept des SSV genehmigt. Das bedeutet, dass die Schützinnen und Schützen ab dem 11. Mai ihr Hobby unter strengen Auflagen wieder aufnehmen dürfen.
Es steht eine Kurzversion des Schutzkonzepts mit den nötigen Umsetzungsmassnahmen für die Vereine zur Verfügung , damit diese den Trainingsbetrieb gemäss den Anforderungen des Baspo organisieren können. Die Vereine können sich auf diese Kurzversion stützen. Sie müssen kein eigenes Konzept erstellen, müssen aber genau definieren, WIE sie die in der Kurzversion formulierten Anforderungen im eigenen Stand umsetzen können und werden – dies auf der Basis der oben erwähnten, vom SSV zur Verfügung gestellten Kurzversion mit den Umsetzungsmassnahmen.
Das Vorgehen ist mit der Organisationseinheit Schiesswesen ausser Dienst (SAT) abgesprochen. Ebenso wurde mit der SAT die Öffnung der Schiessanlagen koordiniert. Diese stehen ab dem 11. Mai wieder zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Vereine das Schutzkonzept des SSV umsetzen.
Auch die J+S-Kurse dürfen ab dem 11. Mai wieder starten. Auch hier gilt: Kurse sind nur möglich, wenn das vom SSV erstellte Schutzkonzept, resp. die Kurzversion mit den Umsetzungsmassnahmen eingehalten werden können. Für die Kurse muss ebenfalls definiert werden, wie die in der Kurzversion geforderten Massnahmen im Schiessstand umgesetzt werden.
Dem SSV ist klar, dass alle Vereine, alle Schützinnen und Schützen derzeit viele Fragen haben, wie sie am 11. Mai den Schiessbetrieb wieder aufnehmen können. Der SSV bittet um Verständnis, dass es etwas Zeit braucht, um auf all diese Fragen eine Antwort zu finden.
Update SSV vom 29.04.2020
DER BUNDESRAT ERLAUBT SPORT-TRAININGS AB DEM 11. MAI
Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen.
Die Lockerungsschritte im Sport gelten ab 11. Mai und unterstehen klaren Vorgaben. Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.
Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen für Trainings. Insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als 5 Personen stattfinden. Das gilt beispielsweise für Athletinnen und Athleten, die einem nationalen Kader angehören.
HYGIENEVORSCHRIFTEN UND SCHUTZKONZEPTE DER SPORTVERBÄNDE
Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Dieses zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Als Hilfestellung dienen die Rahmenvorgaben, welche die Bundesämter für Sport und Gesundheit zusammen mit den Gemeinden und Kantonen sowie mit Swiss Olympic und Ligavertretern erarbeitet haben. Regionale Vereine und Clubs können sich bei Fragen an den jeweiligen Dachverband wenden.
Der Schweizer Schiesssportverband hat ein solches Schutzkonzept erarbeitet und bereits am Sonntag, 26. April, eingereicht. Sobald es finalisiert und genehmigt ist, wird es auf swissshooting.ch publiziert. Der SSV rechnet im Verlauf der Kalenderwoche 19 (4. bis 10. Mai) mit einem Entscheid des Bundesamts für Sport. Danach ist klar, ob und unter welchen Bedingungen die Schiesssportvereine ab dem 11. Mai ihre Trainings wieder aufnehmen können. Für die Vereine wird ein Handout erstellt, das kurz erklärt, wie die Hygienevorschriften und die Vorsichtsmassnahmen aussehen und wie diese umzusetzen sind.
Der neue nationale Wettkampfkalender (mit Schiessbeginn ab 1. Juni), der kurz vor Ostern vorgestellt wurde, bleibt bestehen. Die zusätzliche Zeit, die bei einer Genehmigung des Schutzkonzepts und einer Aufnahme des Schiessbetriebs am 11. Mai zur Verfügung stehen würde, können die Vereine für ihre Trainings und die Kantonalverbände für allfällige Ausscheidungen für nationale Wettkämpfe nutzen.
Update BSSV vom 21.3.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen
liebe Schützinnen und Schützen
Ich hoffe, dass ihr und eure Angehörigen gesund seid.
Im Moment können wir nicht beurteilen, wann die Krise vorüber ist und wann wir wieder schiessen dürfen. Ich hoffe, dass die drastischen und richtigen Massnahmen des Bundes von allen eingehalten und bald ihre Wirkung zeigen werden.
In der Beilage leite ich den Newslettter des SSV weiter, indem über das weitere Vorgehen i.S. Schiessanlässe informiert wird. In dieser besonderen Lage müssen wir kompromissbereit und flexibel bleiben und auch dafür sorgen, dass kreative Lösungen gefunden werden können.
Generell hat das Kdo Ausb entschieden:
- Die ausserdienstlichen Schiesstätigkeiten sind bis 31.5.20 zu sistieren.
- Die Frist für die Durchführung der Bundesübungen (OP/JSK) wird bis 30.9.20 verlängert
- Ende April wird über eine allfällige Verlängerung entschieden.
- Instruktionsrapporte nach dem 16.3.20 mit dem zuständigen Mitglied der Schiesskommission entfallen definitiv.
- Alle Jungschützenleiterkurse, Schützenmeisterkurse und Schützenmeisterwiederholungskurse werden bis 31.5.20 sistiert. Allen Schützenmeistern und Jungschützenleitern wird der Status in der VVA automatsich bis 31.12.20 verlängert.
- Die Frist für die Erfassung der Vorstands- und Schiesstagemeldung wird bis 10.5.2020 verlängert. Sämtliche Schiessen bis und mit 19.4.20, die bereits erfasst sind, sind zu löschen.
1. Jungschützenkurse (JSK)
Die Frist für die Abrechnung der JSK durch die Vereine ist bis 30.9.20 verlängert. Somit können die JSK- Programme flexibel in den Vereinen nach Rücksprache mit den zuständigen Schiessoffizieren bis zu diesem Termin geschossen bzw. abgerechnet werden. Im Mai muss unser Jungschützenchef Kaspar Jaun mit dem zuständigen Armeelogistikcenter Kontakt aufnehmen, wenn die Frist nicht verlängert wird.
2. Obligatorische Programme (OP)
Die Frist für die Abrechnung wird für die OP bis 30.9.20 verlängert. Die Vereine können ihre Angebote nach Rücksprache mit dem zuständigen Schiessoffizier umplanen, sofern keine weitere Fristverlängerung kommt. Die Teilnahme am OP ist für 2020 nicht mehr obligatorisch, sondern freiwillig. Wer seine Waffe aber nach dem Dienst behalten will, sollte die Bedingungen für die Übernahme erfüllen können.
3. Eidg. Feldschiessen (EFS)
Das EFS vom 5.-7.6.20 ist im Moment nicht gesichert. Um den Vereinen entgegen zu kommen, ist es möglich diese Jahr das Feldschiessen auch als Vereinsanlass bis Ende September zu organisieren. Der Feldchef René Weber wird die Situation laufend beurteilen und die Landesteilfeldchefs entsprechend auf dem Laufenden halten.
4. Finals und Qualifikationen BSSV- und Landesschiessanlässe
Diese sind bis 31.5.20 sistiert. Martin Steinmann ist mit den Abteilungsleitern an einer Eventualplanung, die wir ab 31.3.20 innerhalb der GL BSSV per Mail genehmigen möchten und den Landesteilen zur Information zustellen werden. Ich empfehle bzw. ich bitte die Landesteile, sobald ihr unsere Eventualplanung habt, dies auch auf Landseteilstufe zu tun indem ihr die aktiven Amtsbezirke und selbständigen Matchverbände (OMSV und EMSV) in die Planung einbezieht.
5. Vereinanlässe und B-Schiessen
Bis 31.5.20 sistiert. Ab dann sind die zuständigen Vereine und OK's verantwortlich, sofern eine Schiessfreigabe erteilt ist.
Das Wichtigste:
Das Schiessen hat in diesen Tagen absolut keine Priorität. Wir müssen dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem die bevorstehenden Herausforderungen meistern kann, indem wir uns an die Regeln halten und zu Hause bleiben.
Wer nichts zu tun hat, nicht zur Risikogruppe gehört und gerne etwas tun würde, kann sich bei den Gesundheitsinstitutionen melden und seine Hilfe anbieten. Hilfe ist jetzt und in den kommenden Tag sehr willkommen.
In der Hoffnung euch vorerst zu dienen, danke ich für die Unterstützung bestens und wünsche allen gute Gesundheit!
Herzliche Schützengrüsse
Berner Schiesssportverband
Euer Präsident
Werner Salzmann